Diese Einteilung der Fanggeräte und Fangmethoden soll die eindeutige Bezeichnung von Fanggeräten für den deutschsprachigen Raum ermöglichen. Sie wurde daher an die EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (Verordnung (EU) Nr. 1379/2013) angepasst. Die gesamte Zusammenstellung dient als Hilfe/Information. Grundlage für die Kennzeichnung und andere rechtliche Entscheidungen bleiben die jeweils geltenden Verordnungen der EU oder anderer
Institutionen. Basis für die Beschreibung der Fanggeräte sind die Definitionen und Klassifikationen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Die englischen Bezeichnungen der FAO können sich von denen in der englischen Version der EU-Verordnung unterscheiden. Ergänzt wurde von uns die teilweise nicht ganz eindeutige Unterteilung in aktive und passive Methoden.
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Die Einteilung in passive und aktive Geräte ist teilweise fließend. Manche Fanggeräte wie Schleppangeln werden von der einen Quelle als "aktiv" bezeichnet (weil sie nicht stationär sind), von der anderen dagegen als "passiv", weil der Fisch zum Fanggerät schwimmen und anbeissen muss. Für die Entscheidung, ob z.B. ein Fanggerät in einem Gebiet zugelassen ist oder nicht, reicht die Unterteilung in "passiv" oder "aktiv" nicht immer, vielmehr sollte das einzelne Gerät explizit genannt werden.
z.B. Schleppnetze, Ringwaden, Dredgen, Snurrewaden
Fische und andere aquatische Tiere werden von einem aktiv bewegten Gerät gefangen, ohne dass sie sich zum Fanggerät hinbewegen müssten.
z.B. Stellnetze, Langleinen, Angeln, Fallen, Reusen
Mit passiven Geräten werden Fische und andere aquatische Tiere nur durch Hineinschwimmen oder Beißen gefangen.
Die hier verwendete Reihenfolge folgt vor allem der Wichtigkeit bestimmter Fanggeräte. Die Liste „lebt“ ebenso wie die der Fanggebiete; sie wird in Zukunft permanent erweitert und spezifiziert.
Aufgeführt wird die deutsche und englische Bezeichnung der Fanggeräte, basierend auf oben genannter EU-Verordnung, ergänzt durch Bezeichnungen aus älteren Dokumenten. Für Fanggeräte, die nicht durch die Verordnung zur Marktorganisation abgedeckt sind, werden die Namen aus anderen Verordnungen genannt (verwendete Literatur).
Der „FAO-Alpha-Code“ ist eine Abkürzung, die auf den englischen Bezeichnungen der Fanggeräte basiert und aus zwei (höhere Ebene) bzw. drei Buchstaben besteht. Diese Abkürzungen finden unverändert auch in den deutschsprachigen EU-Dokumenten Anwendung. Sie ermöglichen eine eindeutige Zuordnung der Fanggeräte, auch wenn die deutschen und englischen Bezeichnungen variieren können. Die Nummerierung der „International Standard Statistical Classification of Fishing Gear“ (ISSCFG) der FAO wird als Zusatzinformation gegeben.
Die Einteilung der Fanggeräte ist aus mehreren Ebenen aufgebaut (siehe Grafik unten), die sich unterschiedlich weit verzweigen. Zu den einzelnen Geräten gibt es eine kurze Beschreibung und Informationen zu den Zielarten, dem potentiellen oder beobachteten Einfluss auf die Meeresumwelt und den Fischereifahrzeugen die dieses Gerät einsetzen.
Da die Anwendung und Auswirkung von Fanggeräten bei verschiedenen Arten bzw. Beständen und in verschiedenen Gebieten unterschiedlich sein kann, sind diese Beschreibungen meist relativ allgemein gehalten. Wenn aber die Umwelteinflüsse eines Gerätes bei bestimmten Arten stark von der allgemeinen Beschreibung abweichen, wird darauf hingewiesen. Detaillierte Informationen finden Sie ergänzend auf den jeweiligen Bestandsdatenblättern.
Für die Zusammenstellung der Informationen wurden verschiedene Quellen benutzt (siehe Liste). Umwelteinflüsse sind maßgeblich von den FAO -Faktenblättern zu den einzelnen Geräten übernommen.
Die gesamte Zusammenstellung dient nur der Information. Grundlage für die Kennzeichnung und andere rechtliche Entscheidungen bleiben die jeweils geltenden Verordnungen der EU oder anderer Institutionen.