Bestandsdatenblatt

Kaisergranat in FU 07/Fladengrund

Gültig 11/2020 - 06/2021

Kaisergranat in FU 07/Fladengrund

gültig 11/2020 - 06/2021

Zugehörige Fischart

Kaisergranat

Allgemeine Informationen

Ökoregion:Nordsee
Fanggebiet:Nordsee - FU 7/Fladengrund FAO 27 (Nordostatlantik)
Art:Nephrops norvegicus

Wissenschaftliche Begutachtung

Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk

Methode, Frequenz

Die Verbreitung von Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden gebunden und dadurch sehr fleckenhaft. Die Begutachtung durch den ICES erfolgt daher für kleinere „funktionelle Einheiten“ (FUs). In der Nordsee (ICES-Gebiet 4) werden 9 FUs unterschieden. Für FU 7 gibt es eine jährliche Bestandsberechnung und Fangempfehlung unter Verwendung einer wissenschaftlichen Forschungsreise und Fangdaten (mit Längenmessungen). Auf der Forschungsreise werden mit Unterwasserkameras die Bauten der Tiere gezählt und so auf die Bestandsgröße (Individuenzahlen) geschlossen. Längendaten oder Altersstrukturen können so aber nicht ermittelt werden. Referenzwerte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig, Fmsy) sind definiert. MSY-Btrig bezieht sich in diesem Fall auf die Individuenzahl, Fmsy auf die Nutzungsrate. [1205] [1229]

Wesentliche Punkte

2020: Die Häufigkeit von Kaisergranat in FU7/Fladengrund hat weiter abgenommen. Die Individuenzahlen liegen aber über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrigger). Die Nutzungsrate ist gestiegen liegt aber noch unter Fmsy. Der Bestand befindet sich vollständig im grünen Bereich. [1205] [1229]

Bestands­zustand

Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität)

  volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag)

Fischereiliche Sterblichkeit

  nachhaltig bewirtschaftet (nach Vorsorgeansatz)
 

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan)

  angemessen (nach höchstem Dauerertrag)

Die Klassifizierung der Reproduktionskapazität beruht auf der Häufigkeit/Individuenzahl. Als Maß für den Fischereidruck dient hier die Nutzungsrate.

Bestands­entwicklung

Seit mehr als 20 Jahren werden auf dem Fladengrund (FU 7) Forschungsreisen mit Unterwasserkameras durchgeführt. Trotz starker Schwankungen konnte bis 2008 eine Zunahme der Anzahl der Bauten (bzw. der Tiere) beobachtet werden, die höchsten Werte wurden 2007 und 2008 erreicht. Danach sanken die Individuenzahlen, 2015 wurde der niedrigste Wert der Zeitreihe erreicht. 2016 war wieder ein starker Anstieg zu verzeichnen, seitdem sinken die Individuenzahlen aber erneut. Sie liegen jedoch deutlich über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrigger). Die Anlandungen sind von 1990 bis 2009 gestiegen und nahmen dann stark ab. Nach den geringen Anlandungen 2015 sind sie nun wieder gestiegen. Die Nutzungsrate ist vor 2007 möglicherweise nicht verlässlich, da nicht alle Anlandungen gemeldet wurden. 2010 bis 2016 ist die Nutzungsrate gesunken und liegt trotz erneuten Anstiegs unter dem MSY-Referenzwert. Der grau schattierte Bereich in der Grafik zeigt die Spanne der Referenzwerte des neuen Managementplanes (höchster und niedrigster Wert). Informationen zur Nachwuchsproduktion stehen nicht zur Verfügung, es gibt aber Hinweise, dass sie 2016 stark war (viele kleine Bauten auf den Videoaufnahmen des Surveys, viele kleine Tiere in den Fängen 2017). [1205] [1229]

Ausblick

Der Bestand wird nach dem Konzept Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet. Da die bei Forschungsfahrten beobachteten Häufigkeiten seit 2019 abgenommen haben müssen die Fangmengen jedoch reduziert werden. Ein weiterer Grund für die nötige Reduzierung ist die Aktualisierung der mittleren Gewichte und der Rückwurfdaten. [1205] [1229]

Umwelt­einflüsse auf den Bestand

Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden mit einem Schluff- und Tongehalt von 10-100% gebunden, in dem er seine Höhlen und Gänge bauen kann. Die Verfügbarkeit dieses Sediments bestimmt also die Verbreitung der Tiere. Die erwachsenen Tiere bewegen sich in ihrem Gebiet nur einige 100 m, die im Wasser treibenden Larven (Plankton) hingegen können über Strömungen weiter verbreitet werden. Temperatur und hydrographische Faktoren haben einen Einfluss auf den Erfolg der Nachwuchsproduktion.
Kabeljau ist ein wichtiger Räuber von Kaisergranat. Der zurzeit schwache Kabeljau-Bestand in der Nordsee übt nur einen geringen Einfluss auf Kaisergranat aus. [1205] [1229]

Wer und Wie

Seit August 2018 ist ein neuer EU-Mehrjahresplan für Grundfischbestände in der Nordsee (MAP) in Kraft. Die Referenzwerte entsprechen dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrages (MSY), mit einer Spanne um Fmsy. Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund (FU 7) wird über eine gemeinsame Höchstfangmenge (TAC) für alle funktionellen Einheiten in den EU-Gewässern der Nordsee reguliert. Außerdem gibt es Aufwandsbeschränkungen und Gebietsschließungen zum Schutz des Kabeljau-Bestandes sowie technische Regularien (z.B. Maschenweiten) auf EU- und nationaler Ebene. Die Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung für Kaisergranat in der Nordsee (EU-Gewässer) beträgt 25 mm Panzerlänge (Carapaxlänge), nationale Bestimmungen können abweichen. Fänge aus diesem Bestand fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. [750] [1084] [1148] [1165] [1177] [1205] [1229]

Differenz zwischen Wissen­schaft und Management

Die Empfehlungen des ICES beziehen sich jeweils auf die funktionellen Einheiten (FUs) von Kaisergranat und können daher nicht mit der Höchstfangmenge (TAC) für die gesamte Nordsee verglichen werden. Für Kaisergranat auf dem Fladengrund empfahl der ICES 2006 bis einschließlich 2009, den Aufwand nicht zu erhöhen, seit 2011 wird eine Empfehlung im Rahmen des Konzeptes zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) ausgesprochen (bis 2016 Anlande-Empfehlung). Die tatsächlichen Anlandungen aus FU 7 liegen seit 2010 unter den Empfehlungen. Seit 2017 bezieht sich die Empfehlung auf den Fang, die tatsächlichen Fänge lagen ebenfalls darunter. Der ICES empfiehlt eine Anpassung der Managementgebiete an die FUs. Das würde auch verhindern, dass nicht genutzte Fangmöglichkeiten aus FU 7 in andere Gebiete verlagert werden, wo dann lokal ggf. zu viel entnommen wird. [1205] [1229]

Karten

Verbreitungsgebiet

Managementgebiet

Kaisergranat auf dem Fladengrund ist eine der 9 funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet 4. Die Bewirtschaftung erfolgt über eine gemeinsame Höchstfangmenge in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete 2.a und 4. Verbreitungs- und Managementgebiete stimmen nicht überein. [1177] [1205] [1229]

Anlandungen und legale Höchstfangmengen (TACs) (in 1.000 t)

Gesamtfang2019: FU 7: 9,1, (Anlandungen 9,0 Rückwürfe und Anlandungen unter der Mindestgröße: 0,1) überwiegend Grundschleppnetze
TACs (2.a & 4 EU-Gewässer/EU-Quote in norw. Gewässern)2010: 24,7/1,2   2011: 23,5/1,2   2012: 21,9/1,2   2013: 17,4/1,0   2014: 15,5/1,0   2015: 17,8/1,0   2016: 13,7/1,0   2017: 20,0/1,0   2018: 24,5/0,8   2019: 22,1/0,6   2020: 23,0   [1177] [1205] [1229]

IUU-Fischerei

Es gibt keine Hinweise auf illegale oder unberichtete Fänge von Kaisergranat auf dem Fladengrund (FU 7). Durch die Einführung strengerer Regularien im Vereinigten Königreich sind die Anlandedaten ab 2007 verlässlicher geworden.
Es gibt keine gemeldeten Anlandungen unter der Mindestgröße (BMS), obwohl Fänge unter der Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung beobachtet wurden. [1205] [1229]

Struktur und Fangmethode

Die Fischerei auf dem Fladengrund (FU 7) ist die bedeutendste Kaisergranat-Fischerei Schottlands und – mit der in den Farn Deeps (FU 6) –  eine der größten in der Nordsee (2019 wieder die größte). Kaisergranat wird hier in einer gemischten Fischerei mit Schellfisch, Wittling, Kabeljau, Seeteufel und Plattfischen gefangen, außerdem gibt es gerichtete Fischereien. 99% der Fänge auf dem Fladengrund werden von Schottland getätigt. Minimale Mengen werden außerdem von Dänemark, Niederlande, Norwegen und England entnommen. [1205] [1229]

Beifänge und Rückwürfe

Fänge von Kaisergranat aus diesem Bestand fallen unter das Anlandegebot der EU. Es gibt aber diverse Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten (Details siehe EU-Verordnung). Die Sterblichkeit von zurückgeworfenem Kaisergranat ist wahrscheinlich hoch (etwa 75%), hängt aber auch von Fangmethode und Jahreszeit (Wassertemperatur) ab. Die durchschnittliche Rückwurfrate lag lange bei etwa 7% (bezogen auf die Anzahl). 2011 bis 2016 sank die Rate auf Werte nahe null. Die reduzierten Rückwürfe sind möglicherweise auf eine geringere Nachwuchsproduktion (weniger kleine Tiere), aber auch auf die Nutzung größerer Maschenweiten und selektiverer Fanggeräte zurückzuführen. Seit 2017 steigen die Fänge in diesem Gebiet und die Rückwurfrate lag 2019 bei 2,2%. Seit 2016 beinhalten die Rückwürfe auch Anlandungen unter der Mindestgröße (BMS). Seitdem wurden aber keine BMS-Anlandungen gemeldet, obwohl Fänge unter der Referenzmindestgröße für die Bestandserhaltung beobachtet wurden. In dieser Kaisergranat-Fischerei kommt es zu Beifang und Rückwurf von Kabeljau sowie von jungem Schellfisch und Wittling. Durch den Einsatz von selektiverem Fanggerät (Bereiche mit größeren Quadratmaschen) soll dieser Beifang verringert werden. [750] [1084] [1148] [1165] [1205] [1229]

Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt

Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Sie fangen neben den Zielarten auch Arten, die nicht kommerziell genutzt werden und deren Entnahme einen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. Die Spuren der Grundschleppnetze sind in dem weichen Boden, auf dem Kaisergranat gefangen wird, für längere Zeit sichtbar. Beobachtungen von frisch befischten Gebieten weisen aber auch auf eine höhere Widerstandsfähigkeit dieser Böden und ihrer Lebensgemeinschaften gegenüber der Schleppnetzbefischung hin. [7] [8] [30] [764] [1205] [1229]

Biologische Besonder­heiten

Kaisergranat lebt auf Weichboden, wo die Tiere einzeln 20-30 cm tiefe Gänge und Höhlen graben. Von der Anzahl der Bauten kann daher auf die Bestandsgröße geschlossen werden, die Öffnungen der Bauten sind auf Unterwasservideos gut erkennbar. Die Videoaufnahmen zeigen, dass die Dichte der Höhlenbauten auf dem Fladengrund (FU 7, im Schnitt etwa 0,2 pro Quadratmeter) geringer als in anderen Gebieten ist. Kaisergranat lebt mit verschiedensten Lebensgemeinschaften des Meeresbodens assoziiert. [1205] [1229]

Zusätzliche Informationen

Der Fladengrund ist eines der größten Weichbodengebiete in der Nordsee. Kaisergranat ist in dem gesamten Gebiet verbreitet und macht es zum größten bekannten Kaisergranat-Grund in Europa (etwa 30.000 Quadratkilometer). [1205] [1229]

Zertifizierte Fischereien

Eine Fischerei, die auch Kaisergranat in der Nordsee beinhaltet, ist nach nach den Standards des Marine Stewardship Councils (MSC) zertifiziert. [4]
fisheries.msc.org/en/fisheries/joint-demersal-fisheries-in-the-north-sea-and-adjacent-waters/@@view

Soziale Aspekte

Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund wird vor allem von Schiffen der schottischen Flotte durchgeführt, die zum Teil hochmodern und zwischen 12 und 35 m lang sind. Weitere nennenswerte Fänge werden nur von England und Dänemark getätigt. Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Flaggenstaaten. [13] [1205] [1229]

Marktdaten

2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 289 t (2021: 228 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,025 % (2021: 0,020 %)  [13] [14]

Anlandungen (in 1.000 t)Fänge (in 1.000 t)Laicherbiomasse (in 1.000 t)Laicherbiomasse ZustandFischereiliche SterblichkeitAnmerkungen (insbesondere Managementplan)Gültigkeit
FU03-04/Kattegat/Skagerrak 7,8 9,5 - - 12/2020 -
06/2021
FU05/Botney Gut 1,2 2,1 - - 11/2020 -
06/2022
FU06/Farn Deeps 4,4 4,8 - - 11/2020 -
11/2021
FU07/Fladengrund 9,0 9,1 - neuer Managementplan ab 2018 11/2020 -
06/2021
FU08/Firth of Forth 2,7 3,1 - - 11/2020 -
11/2021
FU09/Moray Firth 1,4 1,4 - - 11/2020 -
11/2021
FU10/Noup - - - Anlandungen 2019: 21 t 11/2020 -
11/2022
FU11/North Minch 2,2 2,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU12/South Minch 2,3 2,4 - - 10/2020 -
10/2021
FU13/Clyde & Jura 5,0 5,4 - Status Jura: SSB ?, F ? 10/2020 -
10/2021
FU14/Irische See Ost 0,3 0,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU15/Irische See West 7,6 8,8 - - 10/2020 -
10/2021
FU16/Porcupine Bank 2,3 - - - 10/2020 -
10/2021
FU17/Aran Gründe 0,2 0,2 - - 10/2020 -
10/2021
FU19/Süd-Irland 0,2 0,4 - - 11/2020 -
10/2021
FU20-21/Labadie 3,0 3,6 - - 10/2020 -
10/2021
FU22/Smalls 2,1 2,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU23-24/Biskaya 2,2 2,8 - - 10/2020 -
10/2021
FU25/Nord Galizien - - - 2018 Anlandungen: 2 t; Rückwürfe 0,2 t 07/2019 -
06/2021
FU26-27/W-Galizien/N-Portugal - - - 2018 Anlandungen: 2 t 06/2019 -
06/2021
FU28-29/SW-/S-Portugal 0,3 0,3 - - 06/2019 -
06/2021
FU30/Golf von Cadiz - - - 2019 Anlandungen: 65 t 10/2020 -
12/2021
FU31/Kantabrische See - - - 2018 Anlandungen: 0 t; Rückwürfe 3 t 07/2019 -
06/2021
FU32/Norw. Rinne 0,2 0,2 - - 11/2020 -
11/2022
FU33/Horns Riff 1,6 - - - 11/2020 -
11/2022
FU34/Devils Hole 1,2 - - - 11/2020 -
11/2022

Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:

SymbolBiomasseBewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit)
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertangemessen oder unternutzt
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertübernutzt
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende DatenZustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten
AutorJahrTitelQuelle
[4]Marine Stewardship Council (MSC)Fisch und Meeresfrüchte aus zertifiziert nachhaltiger Fischereimsc.org
[7]Kaiser MJ, Ramsay K, Ramsay K, Richardson CA, Spence FE, Brand AR2000Chronic fishing disturbance has changed shelf sea benthic community structure Journal of Animal Ecology 69:494-503
[8]Hiddink JG, Jennings S, Kaiser MJ, Queirós AM, Duplisea DE, Piet GJ2006Cumulative impacts of seabed trawl disturbance on benthic biomass, production, and species richness in different habitats Canadian Journal of Fisheries and Aquatic Sciences 63:721-736
[13]Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepageble.de
[14]Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ)Fisch-Informationszentrum e.V. Homepagefischinfo.de
[30]Food and Agriculture Organization (FAO)FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010]fao.org
[750]Europäische Union (EU)2013Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rateseuropa.eu
[764]ICES2014Report of the Advisory Committee, 2014. Book 6. North Sea. 6.3.15. Nephrops in Subarea IV (North Sea)ices.dk
[1084]Europäische Union (EU)2018VERORDNUNG (EU) 2018/973 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Präzisierung der Umsetzung der Pflicht zur Anlandung in der Nordsee und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 und (EG) Nr. 1342/2008 des Rateseuropa.eu
[1148]Europäische Union (EU)2019VERORDNUNG (EU) 2019/1241 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rateseuropa.eu
[1165]Europäische Union (EU)2020DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2014 DER KOMMISSION vom 21. August 2020 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien in der Nordsee im Zeitraum 2021-2023europa.eu
[1177]Europäische Union (EU)2020Verordnung (EU) 2020/123 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern, ST/15319/2019/INITeuropa.eu
[1205]ICES2020Working Group on the Assessment of Demersal Stocks in the North Sea and Skagerrak (WGNSSK). ICES Scientific Reports. 2:61. 1140 pp. http://doi.org/10.17895/ices.pub.6092ices.dk
[1229]ICES2020Norway lobster (Nephrops norvegicus) in Division 4.a, Functional Unit 7 (northern North Sea, Fladen Ground). In Report of the ICES Advisory Committee, 2020. ICES Advice 2020, nep.fu.7., https://doi.org/10.17895/ices.advice.5841.ices.dk