Bestandsdatenblatt

Kaisergranat in FU 15/Irische See West

Gültig 10/2020 - 10/2021

Kaisergranat in FU 15/Irische See West

gültig 10/2020 - 10/2021

Zugehörige Fischart

Kaisergranat

Allgemeine Informationen

Ökoregion:Keltischer und Biskaya-Schelf
Fanggebiet:Keltische Meere - FU 15/Irische See West FAO 27 (Nordostatlantik)
Art:Nephrops norvegicus

Wissenschaftliche Begutachtung

Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk

Methode, Frequenz

Die Verbreitung von Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden gebunden und dadurch sehr fleckenhaft. Die Begutachtung durch den ICES erfolgt daher für kleinere „funktionelle Einheiten“ (FUs). In ICES-Gebiet 7 werden 7 FUs unterschieden. Für FU 15, die dort nach Anlandemenge wichtigste Einheit, gibt es eine jährliche Bestandsberechnung und Fangempfehlung unter Verwendung von Forschungsreisen (Kamera und Schleppnetz) und Proben aus der kommerziellen Fischerei (Länge und Geschlecht). Auf der Forschungsreise mit Unterwasserkameras werden die Bauten der Tiere gezählt und so auf die Bestandsgröße (Individuenzahlen) geschlossen. Längendaten oder Altersstrukturen können so aber nicht ermittelt werden. Referenzwerte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig, Fmsy) sind definiert. MSY-Btrig bezieht sich in diesem Fall auf die Individuenzahl, Fmsy auf die Nutzungsrate. [1223] [1230]

Wesentliche Punkte

2020: Die Individuenzahlen von Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) haben im Vergleich zum Vorjahr wieder zugenommen und liegen weit über dem Referenzwert nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate ist etwas gestiegen, liegt aber unter Fmsy. Der Bestand befindet sich vollständig im grünen Bereich. [1223] [1230]

Bestands­zustand

Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität)

  volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag)

Fischereiliche Sterblichkeit

  nachhaltig bewirtschaftet (nach Vorsorgeansatz)
 

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach Managementplan)

  angemessen (nach höchstem Dauerertrag)

Die Klassifizierung der Reproduktionskapazität beruht auf der Häufigkeit/Individuenzahl. Als Maß für den Fischereidruck dient hier die Nutzungsrate.

Bestands­entwicklung

Die Individuenzahlen liegen seit 2003 (Beginn der Zeitreihe) über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die Nutzungsrate ist vor 2007 möglicherweise nicht verlässlich, da nicht alle Anlandungen gemeldet wurden. 2007 bis 2015 schwankte sie um den MSY-Referenzwert liegt seit 2016 aber darunter. Die Anlandungen sind erst ab 2007 verlässlich. Sie schwankten 35 Jahre um etwa 9.000 t, sind aber seit 2016 etwas geringer. [1223] [1230]

Ausblick

Der Bestand wird nach dem Konzept Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) bewirtschaftet. Die Fangmengen können zumindest 2021 noch etwas steigen. [1223] [1230]

Umwelt­einflüsse auf den Bestand

Kaisergranat ist an bestimmte Weichböden mit einem Schluff- und Tongehalt von 10-100% gebunden, in dem er seine Höhlen und Gänge bauen kann. Die Verfügbarkeit dieses Sediments bestimmt also die Verbreitung der Tiere. Die erwachsenen Tiere bewegen sich in ihrem Gebiet nur einige 100 m, die im Wasser treibenden Larven (Plankton) hingegen können über Strömungen verbreitet werden. Eine kreisförmige Strömung über dem Gebiet in der westlichen Irischen See verhindert jedoch die Verdriftung der Larven in andere Gebiete und sichert so den Erfolg der Nachwuchsproduktion. [685] [1223] [1230]

Wer und Wie

Seit März 2019 ist ein neuer EU-Mehrjahresplan für Bestände in den westlichen Gewässern (MAP) in Kraft. Die Referenzwerte entsprechen dem Konzept des höchstmöglichen Dauerertrages (MSY), mit einer Spanne um Fmsy. Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) wird über eine gemeinsame Höchstfangmenge (TAC) für alle funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet 7 reguliert. Außerdem gibt es hohe Anforderungen an die Selektivität der Fanggeräte, Aufwandsbeschränkungen und Gebietsschließungen zum Schutz des Kabeljau-Bestandes sowie technische Regularien (z.B. Maschenweiten) auf EU und nationaler Ebene. Fänge aus diesem Bestand fallen seit Januar 2016 unter das Anlandegebot der EU. [685] [750] [1138] [1148] [1166] [1177] [1223] [1230]

Differenz zwischen Wissen­schaft und Management

Die Anlande- bzw. jetzt Fangempfehlungen des ICES beziehen sich jeweils auf die funktionellen Einheiten (FUs) von Kaisergranat und können daher nicht mit der Höchstfangmenge (TAC) für das gesamte ICES-Gebiet 7 verglichen werden. Für Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) empfahl der ICES 2006 bis einschließlich 2009, den Aufwand nicht zu erhöhen. Seit 2011 wird eine Empfehlung im Rahmen des Konzeptes zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY) ausgesprochen (bis 2016 Anlande-Empfehlung). Die Anlandungen aus FU 15 lagen 2009-2015 (außer 2013) über den Empfehlungen. 2016 lagen die Fänge über der Fangempfehlung, seit 2017 aber darunter. Der ICES empfiehlt eine Anpassung der Managementgebiete an die FUs. [1177] [1223] [1230]

Karten

Verbreitungsgebiet

Managementgebiet

Kaisergranat in der westlichen Irischen See ist eine der 7 funktionellen Einheiten in ICES-Gebiet 7. Die Bewirtschaftung erfolgt über eine gemeinsame Höchstfangmenge in ICES-Gebiet 7. Verbreitungs- und Managementgebiet stimmen nicht überein. [1177] [1223] [1230]

Anlandungen und TACs (in 1.000 t)

Gesamtfang

2019: Gesamtfang FU 15: 8,8; davon Anlandungen: 7,6, Rückwürfe: 1,2 (10% Überlebensrate); davon 2018 Kaisergranat-Grundschleppnetze 99,8%, Fallen 0,2%
Anlandungen alle FUs in ICES Gebiet 7: 15,7

TACs (ICES-Gebiet 7)2010: 22,4   2011: 21,8   2012: 21,8   2013: 23,1   2014: 21,0   2015: 21,6   2016: 23,3  
2017: 25,4   2018: 29,1   2019: 19,8   2020: 16,8   [1177] [1223] [1230]

IUU-Fischerei

Es gibt keine Hinweise auf illegale oder unberichtete Fänge von Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15). Durch die Einführung strengerer Regularien im Vereinigten Königreich sind die Anlandedaten ab 2007 verlässlicher als in den Vorjahren. [1223] [1230]

Struktur und Fangmethode

Die Fischerei auf Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) ist die bedeutendste Kaisergranat-Fischerei in ICES-Gebiet 7. 2019 wurden 75,5% der Anlandungen von Nord-Irland getätigt, 24,5% von der Republik Irland. [1223] [1230]

Beifänge und Rückwürfe

Fänge von Kaisergranat aus diesem Bestand fallen unter das Anlandegebot der EU. Es gibt aber diverse Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten (Details siehe EU-Verordnung). Die wahrscheinliche Überlebensrate von zurückgeworfenem Kaisergranat aus diesem Bestand ist mit 10% geringer als für andere Bestände. Die Fischerei wird vor allem im Frühjahr und Sommer durchgeführt und zurückgeworfenen Tiere sind in dem wärmeren Wasser weniger überlebensfähig. Die Rückwurf-Menge von Kaisergranat ist in dieser Fischerei sehr variabel und stark von den Anforderungen des Marktes abhängig. Der höchste Wert betrug 42,3% in 2007 (nach Anzahl) und schwankt seit 2012 zwischen 31,1% (2015) und 22,3 % (2019, der bisher niedrigsten Wert der Datenreihe).
In dieser Kaisergranat-Fischerei kommt es zu Beifang und Rückwurf von jungem Wittling, Schellfisch, Kabeljau und Schollen. Seit März (Irland) bzw. Oktober (Nordirland) 2012 ist der Einsatz von selektiverem Fanggerät verpflichtend. Vorläufige Daten weisen auf eine Reduzierung der Fischbeifänge von etwa 30 % bei einer gleichzeitigen Steigerung der Fangrate von Kaisergranat um ebenfalls 30% hin. [685] [750] [1166] [1223] [1230]

Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt

Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Sie fangen neben den Zielarten auch Arten, die nicht kommerziell genutzt werden und deren Entnahme einen Einfluss auf das Ökosystem haben kann. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. Die Spuren der Grundschleppnetze sind in dem weichen Boden, auf dem Kaisergranat gefangen wird, für längere Zeit sichtbar. Beobachtungen von frisch befischten Gebieten weisen aber auch auf eine höhere Widerstandsfähigkeit dieser Böden und ihrer Lebensgemeinschaften gegenüber der Schleppnetzbefischung hin. [7] [8] [30] [685] [1223] [1230]

Biologische Besonder­heiten

Kaisergranat lebt auf Weichboden, wo die Tiere einzeln 20-30 cm tiefe Gänge und Höhlen graben. Von der Anzahl der Bauten kann daher auf die Bestandsgröße geschlossen werden, die Öffnungen der Bauten sind auf Unterwasservideos gut erkennbar. Im Vergleich zu anderen Untereinheiten ist die Dichte von Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) sehr hoch, 2019 im Schnitt 0,76 Tiere pro Quadratmeter. Das beutet starke Konkurrenz um Nahrung und Platz und macht den „Bestand“ wahrscheinlich unempfindlicher gegenüber hohem Fischereidruck. Die Tiere haben in der westlichen Irischen See eine geringere Größe bei Erreichen der Geschlechtsreife und eine geringere Durchschnittsgröße als in den meisten anderen Gebieten. [685] [1223] [1230]

Zusätzliche Informationen

Kaisergranat in der westlichen Irischen See (FU 15) unterliegt einer intensiven Nutzung. Die Anlandungen schwankten mehr als 35 Jahre 9.000 t jährlich, sind aber seit 2016 etwas geringer. [1223] [1230]

Zertifizierte Fischereien

Bislang ist keine Fischerei auf Kaisergranat der westlichen Irischen See (FU 15) nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert.

Soziale Aspekte

Die Fischerei auf Kaisergranat auf dem Fladengrund wird vor allem von Schiffen der Flotten Nord-Irlands und der Republik Irlands durchgeführt. Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung richten sich nach den Regeln der jeweiligen Flaggenstaaten. [13] [1223] [1230]

Marktdaten

2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 289 t (2021: 228 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,025 % (2021: 0,020 %)  [13] [14]

Anlandungen (in 1.000 t)Fänge (in 1.000 t)Laicherbiomasse (in 1.000 t)Laicherbiomasse ZustandFischereiliche SterblichkeitAnmerkungen (insbesondere Managementplan)Gültigkeit
FU03-04/Kattegat/Skagerrak 7,8 9,5 - - 12/2020 -
06/2021
FU05/Botney Gut 1,2 2,1 - - 11/2020 -
06/2022
FU06/Farn Deeps 4,4 4,8 - - 11/2020 -
11/2021
FU07/Fladengrund 9,0 9,1 - neuer Managementplan ab 2018 11/2020 -
06/2021
FU08/Firth of Forth 2,7 3,1 - - 11/2020 -
11/2021
FU09/Moray Firth 1,4 1,4 - - 11/2020 -
11/2021
FU10/Noup - - - Anlandungen 2019: 21 t 11/2020 -
11/2022
FU11/North Minch 2,2 2,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU12/South Minch 2,3 2,4 - - 10/2020 -
10/2021
FU13/Clyde & Jura 5,0 5,4 - Status Jura: SSB ?, F ? 10/2020 -
10/2021
FU14/Irische See Ost 0,3 0,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU15/Irische See West 7,6 8,8 - - 10/2020 -
10/2021
FU16/Porcupine Bank 2,3 - - - 10/2020 -
10/2021
FU17/Aran Gründe 0,2 0,2 - - 10/2020 -
10/2021
FU19/Süd-Irland 0,2 0,4 - - 11/2020 -
10/2021
FU20-21/Labadie 3,0 3,6 - - 10/2020 -
10/2021
FU22/Smalls 2,1 2,3 - - 10/2020 -
10/2021
FU23-24/Biskaya 2,2 2,8 - - 10/2020 -
10/2021
FU25/Nord Galizien - - - 2018 Anlandungen: 2 t; Rückwürfe 0,2 t 07/2019 -
06/2021
FU26-27/W-Galizien/N-Portugal - - - 2018 Anlandungen: 2 t 06/2019 -
06/2021
FU28-29/SW-/S-Portugal 0,3 0,3 - - 06/2019 -
06/2021
FU30/Golf von Cadiz - - - 2019 Anlandungen: 65 t 10/2020 -
12/2021
FU31/Kantabrische See - - - 2018 Anlandungen: 0 t; Rückwürfe 3 t 07/2019 -
06/2021
FU32/Norw. Rinne 0,2 0,2 - - 11/2020 -
11/2022
FU33/Horns Riff 1,6 - - - 11/2020 -
11/2022
FU34/Devils Hole 1,2 - - - 11/2020 -
11/2022

Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:

SymbolBiomasseBewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit)
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertangemessen oder unternutzt
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertübernutzt
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende DatenZustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten
AutorJahrTitelQuelle
[7]Kaiser MJ, Ramsay K, Ramsay K, Richardson CA, Spence FE, Brand AR2000Chronic fishing disturbance has changed shelf sea benthic community structure Journal of Animal Ecology 69:494-503
[8]Hiddink JG, Jennings S, Kaiser MJ, Queirós AM, Duplisea DE, Piet GJ2006Cumulative impacts of seabed trawl disturbance on benthic biomass, production, and species richness in different habitats Canadian Journal of Fisheries and Aquatic Sciences 63:721-736
[13]Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepageble.de
[14]Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ)Fisch-Informationszentrum e.V. Homepagefischinfo.de
[30]Food and Agriculture Organization (FAO)FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010]fao.org
[685]ICES2013Report of the Advisory Committee, 2013 Book 5 Celtic Sea and West of Scotland 5.4.21. Nephrops in Subarea VIIices.dk
[750]Europäische Union (EU)2013Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rateseuropa.eu
[1138]Europäische Union (EU)2019VERORDNUNG (EU) 2019/472 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. März 2019 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern gefischten Bestände und für Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/1139 und (EU) 2018/973 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 des Rateseuropa.eu
[1148]Europäische Union (EU)2019VERORDNUNG (EU) 2019/1241 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rateseuropa.eu
[1166]Europäische Union (EU)2020DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2015 DER KOMMISSION vom 21. August 2020 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien in den westlichen Gewässern im Zeitraum 2021–2023europa.eu
[1177]Europäische Union (EU)2020Verordnung (EU) 2020/123 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern, ST/15319/2019/INITeuropa.eu
[1223]ICES2020Working Group for the Celtic Seas Ecoregion (WGCSE). ICES Scientific Reports. 2:40. xx pp. http://doi.org/10.17895/ices.pub.5978ices.dk
[1230]ICES2020Norway lobster (Nephrops norvegicus) in Division 7.a, Functional Unit 15 (Irish Sea, West). In Report of the ICES Advisory Committee, 2020. ICES Advice 2020, nep.fu.15., https://doi.org/10.17895/ices.advice.5866.ices.dk