Bestandsdatenblatt

Scholle in Kattegat, Belten und Sund (21-23)

Gültig 05/2019 - 05/2020

Scholle in Kattegat, Belten und Sund (21-23)

gültig 05/2019 - 05/2020

Zum aktuellen Bestandsdatenblatt

Zugehörige Fischart

Scholle

Allgemeine Informationen


Ökoregion:Ostsee
Fanggebiet:Ostsee (22-32), Kattegat/Skagerrak (3.a) FAO 27
Art:Pleuronectes platessa

Wissenschaftliche Begutachtung

Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk

Methode, Frequenz

Analytische Bestandsberechnung mit Vorhersage unter Verwendung vollständiger Fangdaten und vier unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsreisen. Referenzpunkte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Fmsy, MSY-Btrig) und des Vorsorgeansatzes (Fpa, Flim, Bpa, Blim) sind definiert. Für diesen Bestand ist nur eine relativ kurze Zeitserie verfügbar, die Unsicherheiten der Berechnung sind daher sehr groß. [1119] [1125]

Wesentliche Punkte

2019: Die aktuelle Bestandsberechnung hat im Vergleich zum Vorjahr die Laicherbiomasse retrospektiv nach unten und den Fischereidruck nach oben korrigiert. Der Trend ist aber unverändert: Die Laicherbiomasse ist weiter gestiegen, erreicht einen historischen Höchstwert und liegt weit im grünen Bereich. Der Fischereidruck sinkt weiter, liegt aber noch über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Fmsy). Die Nachwuchsproduktion ist in den letzten zwei Jahren gestiegen. [1119] [1125]

Bestands­zustand

Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität)

  volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz)

  Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag)

Fischereiliche Sterblichkeit

  nachhaltig bewirtschaftet (nach Vorsorgeansatz)
 

  Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan)

  übernutzt (nach höchstem Dauerertrag)

Bestands­entwicklung

2015 wurde die erste analytische Bestandsberechnung für diesen neu definierten Bestand durchgeführt. Sie ist aufgrund der kurzen Zeitreihe sehr unsicher (schattierter Bereich in der Grafik gibt den Vertrauensbereich an). Die Laicherbiomasse ist seit 2009 deutlich gestiegen und liegt seit 2012 über dem Referenzwert nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die fischereiliche Sterblichkeit (F) sinkt seit 2008, bleibt aber über Fmsy. Die Nachwuchsproduktion fluktuiert von 1999 bis 2016 ohne Trend, die letzten zwei Jahrgänge waren aber die stärksten der Zeitreihe. [1119] [1125]

Ausblick

Die aktuelle Bestandsberechnung hat die Wahrnehmung des Bestandes etwas verändert. Der Fischereidruck erscheint nun zu hoch und die Empfehlung fällt daher im Vergleich zum Vorjahr geringer aus. Da die Fangmengen zuletzt aber sehr konservativ festgelegt wurden, und da die Bewirtschaftung dieses Bestandes als „Beifangart“ nach dem weniger anspruchsvollen Vorsorgeansatz und nicht nach dem Konzept des maximalen Dauerertrags erfolgt, könnten sie in den nächsten Jahren mindestens stabil bleiben. [1119] [1125]

Umwelt­einflüsse auf den Bestand

Das Wachstum von Schollen ist in diesem Gebiet unter anderem wegen der großen lokalen Unterschiede in den hydrographischen Bedingungen sehr variabel. [1119] [1125]

Wer und Wie

Die Bewirtschaftung dieses Bestandes erfolgt zurzeit über Fangmengenbegrenzungen (TACs), die aber für zwei verschiedene Gebiete festgesetzt werden: eine für die gesamte Ostsee (EU-Gewässer der ICES-Gebiete 22-32, gemeinsame Fangmengen mit dem benachbarten Bestand in 24-32)) und eine für das Kattegat (ICES-Gebiet 21). Ein neuer EU-Managementplan für Dorsch und alle pelagischen Bestände der Ostsee, der Beifänge von Schollen berücksichtigt, ist 2016 in Kraft getreten. Es gibt verschiedene Regularien zum Schutz des Dorsch-Bestandes im Kattegat (vor allem Aufwandsbeschränkungen), in deren Folge die gemischte Fischerei mit Grundschleppnetzen (Maschenöffnung größer 100mm) in diesem Gebiet stark eingeschränkt ist. Seit Januar 2017 gilt ein Rückwurfverbot für Scholle in der Ostsee, und seit Januar 2019 auch im Kattegat (siehe auch unter Beifänge & Rückwürfe). Das Management erfolgt außerdem durch technische EU-Verordnungen (z.B. Maschenöffnungen und Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung) und die jeweiligen Landesregeln (z.B. saisonale Gebietsschließungen). [206] [750] [977] [1055] [1112] [1113] [1119] [1125]

Differenz zwischen Wissen­schaft und Management

Nach der Unterteilung der Schollen in der Ostsee in zwei Bestände seit 2013 beziehen sich Fangempfehlung und festgelegte Höchstfangmengen (TACs) auf unterschiedliche Gebiete. Die Anlande- bzw. Fangempfehlung für diesen Bestand bezieht sich auf Scholle in den Gebieten 21-23, die Höchstfangmenge für die Gebiete 22-32 deckt aber auch das Verbreitungsgebiet der Ostsee-Scholle (Gebiete 24-32) ab. Der TAC für das Kattegat (Gebiet 21) war 2013 und 2014 bereits so hoch wie die Anlandeempfehlung für das viel größere Gesamt-Gebiet 21-23, wurde aber in beiden Jahren nicht annähernd ausgefischt. Die Gesamtanlandungen aus diesem Bestand lagen 2013 leicht über, 2014 hingegen unter der wissenschaftlichen Empfehlung. Seit 2015 beziehen sich die Empfehlungen auf die Fänge. Die TACs im Kattegat lagen bzw. liegen seit 2015 weit unter der Empfehlung und der Gesamtfang aus dem Bestand liegt seit 2016 weit unter der Fangempfehlung. Der ICES übersetzt seit 2016 die bestandsbezogene Fangempfehlung in TACs für die Managementgebiete, auf der Basis der historischen Verteilung der Fänge auf die beiden Managementgebiete. [1119] [1125]

Karten

Verbreitungsgebiet

Managementgebiet

Der Bestand ist in den ICES-Gebieten 21-23, also in zwei verschiedenen Managementgebieten (Kattegat und Ostsee) verbreitet. Es wird eine Höchstfangmenge (TAC) für das Gebiet 21 (Kattegat) festgelegt, ein weiterer TAC umfasst die gesamte restliche Ostsee (EU-Gewässer der ICES-Gebiete 22-32). Verbreitungs- und Managementgebiet stimmen nicht überein. [1112] [1113] [1119] [1125]

Anlandungen und legale Höchstfangmengen (TACs) (in 1.000 t)

Gesamtfang2018: 4,8, Anlandungen: 3,5; davon 85% mit aktiven Fanggeräten (Grundschleppnetze), 15% mit passiven Fanggeräten (z.B. Stellnetze); Rückwürfe 1,4
(Kattegat (21)/22-32)2010: 2,3/3,0  2011: 2,0/3,0  2012: 2,0/2,9  2013: 1,8/3,4  2014: 2,2/3,4  2015: 2,6/3,4  2016: 2,3/4,0  2017: 2.3/7,9  2018: 1,5/7,1  2019: 1,7/10,1  [1112] [1113] [1119] [1125]

IUU-Fischerei

Es gibt Hinweise, dass die seit 2017 auch für Scholle geltende Anlandeverpflichtung in der Ostsee (ICES-Gebiete 22-32) bisher nicht erfolgreich durchgesetzt wird und es zu erheblichen Mengen an Rückwürfen kommt. [1119] [1125]

Struktur und Fangmethode

Dieser Schollen-Bestand wird ganzjährig gefischt, hauptsächlich aber vom Winter bis ins Frühjahr. Scholle wird in der gemischten Fischerei mit Dorsch sowie als Beifang in der Fischerei auf Kaisergranat und Seezunge in Gebiet 21 gefangen, ist aber auch Zielart einer gerichteten Fischerei. Hauptfangnation ist Dänemark (das auch mit Abstand die höchste Quote hält, diese in den vergangenen Jahren aber nur selten ausgefischt hat), gefolgt von Deutschland (für das die Quote limitierend ist) und Schweden. Die deutsche Flotte hat 2018 1080 t Scholle aus dem ICES-Gebiet 22 angelandet. [1112] [1113] [1119] [1125]

Beifänge und Rückwürfe

Seit dem 1. Januar 2017 ist der Rückwurf von Scholle in der Ostsee (Gebiete 22-32) verboten. Fänge mit Fallen und Reusen sind wegen hoher Überlebenschancen vom Anlandegebot ausgenommen. Im Kattegat (Gebiet 21) gilt das Anlandegebot für Scholle seit dem 1. Januar 2019. Es gibt jedoch in diesem Gebiet für diverse Fangmethoden eine Vielzahl von Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten oder Geringfügigkeit. Durch Fraß beschädigter Fisch fällt ebenfalls nicht unter das Anlandegebot. Scholle ist selbst zum Teil Beifang. Die Menge der Rückwürfe ist trotz des Anlandegebotes sehr hoch. 2014 betrug der bekannte Rückwurf von Schollen aus diesem Bestand etwa 50% des Gesamtfanges (bezogen aufs Gewicht), konnte 2015 auf 28% reduziert werden, stieg aber 2016 wieder auf 33%. 2017 waren es 19%, 2018 29%. Die Rückwürfe entstehen vor allem in Gebiet 22 in Zusammenhang mit der Dorschfischerei im ersten Quartal und im Kattegat (21) bei der Kaisergranat-Seezungen-Fischerei im dritten Quartal. Wie viele Fische den Rückwurf überleben, ist nicht klar, die Überlebensraten hängen stark von den Randbedingungen (Temperatur, Schleppzeit, Fangzusammensetzung usw.) ab. [750] [1055] [1119] [1125] [1129]

Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt

Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. In ICES-Gebiet 23 (Sund) ist der Einsatz von Schleppnetzen aufgrund des hohen Schiffverkehrs fast gänzlich verboten. Potentiell problematisch können Beifänge von Seevögeln und Meeressäugern in Stellnetzen sein. Der Einsatz von Baumkurren ist im Kattegat und der Ostsee verboten. [30] [97] [208] [1119] [1125]

Biologische Besonder­heiten

Da die definierten Bestandsgrenzen für Schollen in der Ostsee nicht mehr angemessen erschienen, wurden diese 2012 neu definiert. 2015 wurde die bis dahin vorläufige Definition für diesen Schollen-Bestand bestätigt. Zwischen den einzelnen Gebieten gibt es eine umfangreiche Verbindung durch Laichwanderungen, Larvendrift und die anschließende Heimkehr von Jungtieren. Das Ausmaß der Vermischung mit den angrenzenden Beständen ist nicht bekannt. [831] [1119] [1125]

Zusätzliche Informationen

Es ist mindestens bis 2021 nicht zu erwarten, dass die Schollenquoten die Dorschfischerei beschränken werden. Eher dürfte die Verfügbarkeit der Dorschquoten in der westlichen und östlichen Ostsee die Ausschöpfung der Schollenquoten behindern. Scholle ist daher, anders als befürchtet, nach Einführung des Anlandegebotes zunächst keine fanglimitierende Art („choke species“).
Der ICES verwendet seit 2016 arabische Zahlen für alle Gebietsbeschreibungen. Zuvor hatte das Kattegat (Gebiet 21) analog zu den übrigen ICES-Gebieten auch die Bezeichnung IIIa Süd. Das Skagerrak (Gebiet 20) wurde entsprechend auch als IIIa Nord bezeichnet. [184] [1119] [1125]

 

Zertifizierte Fischereien

Bislang ist keine Fischerei auf Scholle in Kattegat, Belten und Sund nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert

Soziale Aspekte

Die Fahrzeuge fahren unter den Flaggen der Anrainerstaaten, die Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung erfolgt daher nach deren Regeln. [12] [13] [1119] [1125]

Marktdaten: Alle Schollenarten auf dem deutschen Markt zusammengefasst.

2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 4.602 t (2021: 4.318 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,4 % (2021: 0,4 %) [13] [14]

Anlandungen (in 1.000 t)Fänge (in 1.000 t)Laicherbiomasse (in 1.000 t)Laicherbiomasse ZustandFischereiliche SterblichkeitAnmerkungen (insbesondere Managementplan)Gültigkeit
Bristolkanal, Südöstl. Irlands (7.f, g) 0,5 0,8 - Biomasse nur als Index 06/2022 -
06/2024
Irische See (7.a) 0,2 0,7 9,9 - 06/2023 -
06/2024
Kattegat, Belte, Sund (21-23) 1,5 2,3 23,2 - 05/2023 -
05/2024
Nordsee & Skagerrak (4, 3.a20) 35,7 72,9 930,2 neuer Managementplan ab 2018 06/2022 -
06/2023
Östlicher Kanal (7.d) 1,6 7,5 31,8 gemeinsamer TAC für 7.d/e 06/2023 -
06/2024
Ostsee (24-32) 0,5 0,6 - Laicherbiomasse & Fischereidruck nur als relative Werte 05/2023 -
05/2024
Westlicher Kanal (7.e) 1,4 1,5 - gemeinsamer TAC für 7.d/e, Biomasse nur als Index 06/2022 -
06/2024

Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:

SymbolBiomasseBewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit)
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertangemessen oder unternutzt
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertübernutzt
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende DatenZustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten
AutorJahrTitelQuelle
[12]Europäische Gemeinschaften2009Die Gemeinsame Fischereipolitik. Ein Leitfaden für Benutzerec.europa.eu
[13]Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepageble.de
[14]Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ)Fisch-Informationszentrum e.V. Homepagefischinfo.de
[30]Food and Agriculture Organization (FAO)FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010]fao.org
[97]Zydelis R, Bellebaum J, Österblom H, Vetemaa M, Schirmeister B, Stipniece A, Dagys M, van Eerden M, Garthe S2009Bycatch in gillnet fisheries – An overlooked threat to waterbird populations Biological Conservation 142:1269–1281
[184]ICESICES-Homepageices.dk
[206]Europäische Union (EG)2005Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates vom 21. Dezember 2005 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen in der Ostsee, den Belten und dem Öresund, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 88/98europa.eu
[208]Bellebaum, J2011Untersuchung und Bewertung des Beifangs von Seevögeln durch die passive Meeresfischerei in der Ostsee. BfN-Skripten 295 Bundesamt für Naturschutz, ISBN 978-3-89624-030-9, www.bfn.de
[750]Europäische Union (EU)2013Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rateseuropa.eu
[831]ICES2015Report of the Benchmark Workshop on Plaice (WKPLE), 23-27 February 2015, ICES Headquarters, Copenhagen, Denmark. ICES CM 2015\ACOM:33. 200 pp.https://doi.org/10.17895/ices.pub.5341
[977]Europäische Union (EU)2016VERORDNUNG (EU) 2016/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rateseuropa.eu
[1055]Europäische Union (EU)2017DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/306 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Festlegung von Spezifikationen für die Umsetzung der Anlandeverpflichtung für Dorsch und Scholle in den Fischereien in der Ostseeeuropa.eu
[1112]Europäische Union (EU)2018Verordnung (EU) 2018/1628 des Rates vom 30. Oktober 2018 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern, ST/13230/2018/INITeuropa.eu
[1113]Europäische Union (EU)2019Verordnung (EU) 2019/124 des Rates vom 30. Januar 2019 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2019 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern, ST/15733/2018/INITeuropa.eu
[1119]ICES2019Baltic Fisheries Assessment Working Group (WGBFAS). ICES Scientific Reports. 1:20. 651 pp. http://doi.org/10.17895/ices.pub.5256ices.dk
[1125]ICES2019Plaice (Pleuronectes platessa) in subdivisions 21–23 (Kattegat, Belt Seas, and the Sound). In Report of the ICES Advisory Committee, 2019, ple.27.21-23, https://doi.org/10.17895/ices.advice.4751ices.dk
[1129]Europäische Union (EU)2018DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/2035 DER KOMMISSION vom 18. Oktober 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee im Zeitraum 2019-2021europa.eu