Bestandsdatenblatt

Scholle in Kattegat, Belten und Sund (21-23)

Gültig 05/2020 - 05/2021

Scholle in Kattegat, Belten und Sund (21-23)

gültig 05/2020 - 05/2021

Zum aktuellen Bestandsdatenblatt

Zugehörige Fischart

Scholle

Allgemeine Informationen


Ökoregion:Ostsee
Fanggebiet:Ostsee (22-32), Kattegat/Skagerrak (3.a) FAO 27
Art:Pleuronectes platessa

Wissenschaftliche Begutachtung

Internationaler Rat für Meeresforschung (ICES), Kopenhagen, www.ices.dk

Methode, Frequenz

Analytische Bestandsberechnung mit Vorhersage unter Verwendung vollständiger Fangdaten und vier unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsreisen. Referenzpunkte nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Fmsy, MSY-Btrig) und des Vorsorgeansatzes (Fpa, Flim, Bpa, Blim) sind definiert. Für diesen Bestand ist nur eine relativ kurze Zeitserie verfügbar, die Unsicherheiten der Berechnung sind daher groß. [1125] [1187] [1200]

Wesentliche Punkte

2020: Die Laicherbiomasse von Scholle in Kattegat, Belten und Sund ist weiter gestiegen, erreicht einen historischen Höchstwert und liegt weit im grünen Bereich. Der Fischereidruck sinkt weiter, liegt aber noch über dem Referenzwert zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (Fmsy). Basis für die Fangempfehlung war bisher der Vorsorgeansatz (weil Scholle in der Ostsee als Beifangart betrachtet wurde), in diesem Jahr hat die EU-Kommission den ICES aber erstmals um Abgabe einer Fangempfehlung auf Basis des anspruchsvolleren MSY-Konzeptes gebeten. Am Zustand dieses Bestandes hat sich nichts geändert, die Empfehlung fällt nun aber erheblich geringer aus als in den letzten Jahren. [1125] [1187] [1200]

Bestands­zustand

Laicherbiomasse (Reproduktionskapazität)

  volle Reproduktionskapazität (nach Vorsorgeansatz)

  Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan)

  innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwert (nach höchstem Dauerertrag)

Fischereiliche Sterblichkeit

  nachhaltig bewirtschaftet (nach Vorsorgeansatz)
 

  Referenzwerte nicht definiert (nach Managementplan)

  übernutzt (nach höchstem Dauerertrag)

Bestands­entwicklung

2015 wurde die erste analytische Bestandsberechnung für diesen neu definierten Bestand durchgeführt. Sie ist aufgrund der kurzen Zeitreihe unsicher (schattierter Bereich in der Grafik gibt den Vertrauensbereich an). Die Laicherbiomasse ist seit 2009 deutlich gestiegen und liegt seit 2012 über dem Referenzwert nach dem Konzept zur Erlangung des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY-Btrig). Die fischereiliche Sterblichkeit sinkt seit 2008, bleibt aber über dem Fmsy-Referenzwert. Die Nachwuchsproduktion fluktuiert ohne Trend, war 2017 und 2018 stark, 2019 aber unterdurchschnittlich. [1125] [1187] [1200]

Ausblick

Bei wachsender Biomasse und sinkendem Fischereidruck sind die fischereilichen Aussichten für diesen Bestand gut, auch wenn die Fangmengen durch die Umstellung von Vorsorgeansatz auf MSY als Basis für die Bewirtschaftung vorübergehend gesenkt werden müssen. [1125] [1187] [1200]

Umwelt­einflüsse auf den Bestand

Das Wachstum von Schollen ist in diesem Gebiet unter anderem wegen der großen lokalen Unterschiede in den hydrographischen Bedingungen sehr variabel. [1125] [1187] [1200]

Wer und Wie

Die Bewirtschaftung dieses Bestandes erfolgt zurzeit über Fangmengenbegrenzungen (TACs), die aber für zwei verschiedene Gebiete festgesetzt werden: eine für die gesamte Ostsee (EU-Gewässer der ICES-Gebiete 22-32, gemeinsame Fangmengen mit dem benachbarten Bestand in 24-32)) und eine für das Kattegat (ICES-Gebiet 21). Ein EU-Managementplan für Dorsch und alle pelagischen Bestände der Ostsee, der Beifänge von Schollen berücksichtigt, ist seit 2016 in Kraft. Es gibt verschiedene Regularien zum Schutz des Dorsch-Bestandes im Kattegat (vor allem Aufwandsbeschränkungen), in deren Folge die gemischte Fischerei mit Grundschleppnetzen (Maschenöffnung größer 100mm) in diesem Gebiet stark eingeschränkt ist. Seit Januar 2017 gilt ein Rückwurfverbot für Scholle in der Ostsee, und seit Januar 2019 auch im Kattegat (siehe auch unter Beifänge & Rückwürfe). Das Management erfolgt außerdem durch technische EU-Verordnungen (z.B. Maschenöffnungen und Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung) und die jeweiligen Landesregeln (z.B. saisonale Gebietsschließungen). [750] [977] [1055] [1125] [1148] [1165] [1177] [1178] [1187] [1200]

Differenz zwischen Wissen­schaft und Management

Nach der Unterteilung der Schollen in der Ostsee in zwei Bestände seit 2013 beziehen sich Fangempfehlung und festgelegte Höchstfangmengen (TACs) auf unterschiedliche Gebiete. Die Anlande- bzw. Fangempfehlung für diesen Bestand bezieht sich auf Scholle in den Gebieten 21-23, die Höchstfangmenge für die Gebiete 22-32 deckt aber auch das Verbreitungsgebiet der Ostsee-Scholle (Gebiete 24-32) ab. ICES hat allerdings empfohlen, die ursprünglichen Managementgebiete beizubehalten und übersetzt seit 2016 die bestandsbezogene Fangempfehlung in TACs für die Managementgebiete, auf der Basis der historischen Verteilung der Fänge auf die beiden Managementgebiete. Seit 2015 beziehen sich die Empfehlungen auf die Fänge und nicht mehr auf die Anlandungen. Die TACs im Kattegat liegen seit 2015 weit unter der Empfehlung und der Gesamtfang aus dem Bestand liegt ebenfalls seit 2015 weit unter der Fangempfehlung. [1125] [1187] [1200]

Karten

Verbreitungsgebiet

Managementgebiet

Der Bestand ist in den ICES-Gebieten 21-23, also in zwei verschiedenen Managementgebieten (Kattegat und Ostsee) verbreitet. Es wird eine Höchstfangmenge (TAC) für das Gebiet 21 (Kattegat) festgelegt, ein weiterer TAC umfasst die gesamte restliche Ostsee (EU-Gewässer der ICES-Gebiete 22-32). Verbreitungs- und Managementgebiet stimmen nicht überein. [1125] [1177] [1178] [1187] [1200]

Anlandungen und legale Höchstfangmengen (TACs) (in 1.000 t)

Gesamtfang2019: 5,4, Anlandungen: 4,3 (2018: 85% mit aktiven Fanggeräten (Grundschleppnetze), 15% mit passiven Fanggeräten (z.B. Stellnetze) – Daten nicht aktualisiert für 2019); Rückwürfe 1,1
TACs (Kattegat (21)/22-32)2011: 2,0/3,0   2012: 2,0/2,9   2013: 1,8/3,4  2014: 2,2/3,4   2015: 2,6/3,4   2016: 2,3/4,0   2017: 2.3/7,9   2018: 1,5/7,1   2019: 1,7/10,1   2020:1,1/6,9    [1125] [1177] [1178] [1187] [1200]

IUU-Fischerei

Es gibt Hinweise, dass die seit 2017 auch für Scholle geltende Anlandeverpflichtung in der Ostsee (ICES-Gebiete 22-32) bisher nicht erfolgreich durchgesetzt wird und es weiter zu erheblichen Mengen an Rückwürfen kommt. [1125] [1187] [1200]

Struktur und Fangmethode

Dieser Schollen-Bestand wird ganzjährig gefischt, hauptsächlich aber vom Winter bis ins Frühjahr. Scholle wird in der gemischten Fischerei mit Dorsch sowie als Beifang in der Fischerei auf Kaisergranat und Seezunge im Kattegat (Gebiet 21) gefangen, ist aber auch Zielart einer gerichteten Fischerei. Hauptfangnation ist Dänemark (das auch mit Abstand die höchste Quote hält, diese in den vergangenen Jahren aber nur selten ausgefischt hat), gefolgt von Deutschland (für das die Quote limitierend ist) und Schweden. Die deutsche Flotte hat 2019 1.504 t Scholle aus der Beltsee (Gebiet 22) angelandet. [1125] [1177] [1178] [1187] [1200]

Beifänge und Rückwürfe

Seit dem 1. Januar 2017 ist der Rückwurf von Scholle in der Ostsee (Gebiete 22-32) verboten. Fänge mit Fallen und Reusen sind wegen hoher Überlebenschancen vom Anlandegebot ausgenommen. Im Kattegat (Gebiet 21) gilt das Anlandegebot für Scholle seit dem 1. Januar 2019. Es gibt jedoch in diesem Gebiet für diverse Fangmethoden eine Vielzahl von Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten oder Geringfügigkeit. Durch Fraß beschädigter Fisch fällt ebenfalls nicht unter das Anlandegebot. Scholle ist selbst zum Teil Beifang. Die Menge der Rückwürfe ist trotz des Anlandegebotes sehr hoch. 2014 betrug der bekannte Rückwurf von Schollen aus diesem Bestand etwa 50% des Gesamtfanges (bezogen aufs Gewicht), konnte 2015 auf 28% reduziert werden, stieg aber 2016 wieder auf 33%. 2017 waren es 23%, 2018 29% und 2019 20%. In den letzten 5 Jahren ist ein abnehmender Trend zu beobachten, in der Beltsee (Gebiet 22) wurden die Raten in den letzten 10 Jahren mehr als halbiert. Dies, in Kombination mit steigenden Anlandungen aus diesem Gebiet, weist darauf hin, dass sich der Bestand in der Beltsee zu einer Zielart der Fischerei entwickelt. Die Rückwürfe entstehen vor allem im Kattegat (21) bei der Kaisergranat-Seezungen-Fischerei im dritten Quartal und in Gebiet 22 in Zusammenhang mit der Dorschfischerei im ersten Quartal. Wie viele Fische den Rückwurf überleben, ist nicht klar, die Überlebensraten hängen stark von den Randbedingungen (Temperatur, Schleppzeit, Fangzusammensetzung usw.) ab. [750] [979] [1055] [1125] [1165] [1187] [1200]

Einflüsse der Fischerei auf die Umwelt

Durch den Einsatz von Grundschleppnetzen können Bodenlebensgemeinschaften geschädigt werden. Artenzusammensetzung, Biomasse und Nahrungsgefüge können sich erheblich verändern. In ICES-Gebiet 23 (Sund) ist der Einsatz von Schleppnetzen aufgrund des hohen Schiffverkehrs fast gänzlich verboten. Potentiell problematisch können Beifänge von Seevögeln und Meeressäugern in Stellnetzen sein. Der Einsatz von Baumkurren ist im Kattegat und der Ostsee verboten. [30] [97] [208] [1125] [1148] [1187] [1200]

Biologische Besonder­heiten

Da die Bestandsgrenzen für Schollen in der Ostsee nicht mehr angemessen erschienen, wurden diese 2012 neu definiert. 2015 wurde die bis dahin vorläufige Definition für diesen Schollen-Bestand bestätigt. Es gibt aber weiter Zweifel an der Gültigkeit dieser Trennung. Zwischen den einzelnen Gebieten gibt es eine umfangreiche Verbindung durch Laichwanderungen, Larvendrift und die anschließende Heimkehr von Jungtieren. Das Ausmaß der Vermischung mit den angrenzenden Beständen ist nicht bekannt. [831] [1125] [1187] [1200]

Zusätzliche Informationen

Es ist mindestens bis 2021 nicht zu erwarten, dass die Schollenquoten die Dorschfischerei beschränken werden. Eher dürfte die Verfügbarkeit der Dorschquoten in der westlichen und östlichen Ostsee die Ausschöpfung der Schollenquoten behindern. Scholle ist daher, anders als befürchtet, nach Einführung des Anlandegebotes zunächst keine fanglimitierende Art („choke species“). [1125] [1187] [1200]

Zertifizierte Fischereien

Bislang ist keine Fischerei auf Scholle in Kattegat, Belten und Sund nach einem der gängigen Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert.

Soziale Aspekte

Die Fahrzeuge fahren unter den Flaggen der Anrainerstaaten, die Arbeitsbedingungen an Bord und die Entlohnung erfolgt daher nach deren Regeln. [12] [13] [1187] [1200]

Marktdaten: Alle Schollenarten auf dem deutschen Markt zusammengefasst.

2022 (vorl.): Verbrauch in Deutschland: 4.602 t (2021: 4.318 t), Marktanteil (Fische, Krebse, Weichtiere): 0,4 % (2021: 0,4 %) [13] [14]

Anlandungen (in 1.000 t)Fänge (in 1.000 t)Laicherbiomasse (in 1.000 t)Laicherbiomasse ZustandFischereiliche SterblichkeitAnmerkungen (insbesondere Managementplan)Gültigkeit
Bristolkanal, Südöstl. Irlands (7.f, g) 0,5 0,8 - Biomasse nur als Index 06/2022 -
06/2024
Irische See (7.a) 0,2 0,7 9,9 - 06/2023 -
06/2024
Kattegat, Belte, Sund (21-23) 1,5 2,3 23,2 - 05/2023 -
05/2024
Nordsee & Skagerrak (4, 3.a20) 35,7 72,9 930,2 neuer Managementplan ab 2018 06/2022 -
06/2023
Östlicher Kanal (7.d) 1,6 7,5 31,8 gemeinsamer TAC für 7.d/e 06/2023 -
06/2024
Ostsee (24-32) 0,5 0,6 - Laicherbiomasse & Fischereidruck nur als relative Werte 05/2023 -
05/2024
Westlicher Kanal (7.e) 1,4 1,5 - gemeinsamer TAC für 7.d/e, Biomasse nur als Index 06/2022 -
06/2024

Klassifizierung nach dem Ansatz des höchstmöglichen nachhaltigen Dauerertrages (MSY), durch den ICES bis 2020 oder analog zu dessen Einteilung:

SymbolBiomasseBewirtschaftung (fischereiliche Sterblichkeit)
innerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertangemessen oder unternutzt
außerhalb der Schwankungsbreite um den Zielwertübernutzt
Zustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende DatenZustand unklar, Referenzpunkte nicht definiert und/oder unzureichende Daten
AutorJahrTitelQuelle
[12]Europäische Gemeinschaften2009Die Gemeinsame Fischereipolitik. Ein Leitfaden für Benutzerec.europa.eu
[13]Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Homepageble.de
[14]Fisch-Informationszentrum e.V. (FIZ)Fisch-Informationszentrum e.V. Homepagefischinfo.de
[30]Food and Agriculture Organization (FAO)FAO. © 2003-2010. Fisheries Topics: Technology. Fish capture technology. In: FAO Fisheries and Aquaculture Department [online]. Rome. Updated 2006 15 09.[Cited 10 June 2010]fao.org
[97]Zydelis R, Bellebaum J, Österblom H, Vetemaa M, Schirmeister B, Stipniece A, Dagys M, van Eerden M, Garthe S2009Bycatch in gillnet fisheries – An overlooked threat to waterbird populations Biological Conservation 142:1269–1281
[208]Bellebaum, J2011Untersuchung und Bewertung des Beifangs von Seevögeln durch die passive Meeresfischerei in der Ostsee. BfN-Skripten 295 Bundesamt für Naturschutz, ISBN 978-3-89624-030-9, www.bfn.de
[750]Europäische Union (EU)2013Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rateseuropa.eu
[831]ICES2015Report of the Benchmark Workshop on Plaice (WKPLE), 23-27 February 2015, ICES Headquarters, Copenhagen, Denmark. ICES CM 2015\ACOM:33. 200 pp.https://doi.org/10.17895/ices.pub.5341
[977]Europäische Union (EU)2016VERORDNUNG (EU) 2016/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rateseuropa.eu
[979]Europäische Union (EU)2015VERORDNUNG (EU) 2015/812 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2187/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 2347/2002 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1379/2013 und (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anlandeverpflichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 des Rateseuropa.eu
[1055]Europäische Union (EU)2017DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/306 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Festlegung von Spezifikationen für die Umsetzung der Anlandeverpflichtung für Dorsch und Scholle in den Fischereien in der Ostseeeuropa.eu
[1125]ICES2019Plaice (Pleuronectes platessa) in subdivisions 21–23 (Kattegat, Belt Seas, and the Sound). In Report of the ICES Advisory Committee, 2019, ple.27.21-23, https://doi.org/10.17895/ices.advice.4751ices.dk
[1148]Europäische Union (EU)2019VERORDNUNG (EU) 2019/1241 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rateseuropa.eu
[1165]Europäische Union (EU)2020DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/2014 DER KOMMISSION vom 21. August 2020 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Anlandeverpflichtung für bestimmte Fischereien in der Nordsee im Zeitraum 2021-2023europa.eu
[1177]Europäische Union (EU)2020Verordnung (EU) 2020/123 des Rates vom 27. Januar 2020 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2020 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern, ST/15319/2019/INITeuropa.eu
[1178]Europäische Union (EU)2018Verordnung (EU) 2019/1838 Des Rates vom 30. Oktober 2019 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2020 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern, ST/13239/2019/INITeuropa.eu
[1187]ICES2020BALTIC FISHERIES ASSESSMENT WORKING GROUP (WGBFAS). ICES Scientific Reports. 2:45. 632 pp. http://doi.org/10.17895/ices.pub.6024http://doi.org/10.17895/ices.pub.6024
[1200]ICES2020Plaice (Pleuronectes platessa) in subdivisions 21–23 (Kattegat, Belt Seas, and the Sound). InReport of the ICES Advisory Committee, 2020. ICES Advice 2020, ple.27.21-23. https://doi.org/10.17895/ices.advice.5870.ices.dk